Impfbuchkontrolle der 6. Klassen

Warum werden die Impfbücher kontrolliert?

Das Gesundheitsamt führt im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums eine jährliche Impfbuchdurchsicht bei allen Schülern der 6. Klassen durch. Ziel dieser Aktion ist es, das Bewusstsein um die Bedeutung von Impfungen zu erneuern und auf Impflücken hinzuweisen. Sie kann dazu beitragen, den Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten in unserer Region weiter zu verbessern. Durch hohe Durchimpfungsraten ist eine örtliche und zum Teil weltweite Ausrottung einzelner Krankheitserreger erreichbar.

Seit dem 1.1.2013 sind Eltern zur Vorlage vorhandener Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtet. Damit sollen möglichst alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler diese Chance auf eine Überprüfung ihres Impfschutzes erhalten.

 

Wie wird die Impfbuchkontrolle durchgeführt?

In Zusammenarbeit mit den Schulen werden Kopien der Impfbücher eingesammelt und durch das Gesundheitsamt eingesehen. Optional wird die Möglichkeit einer datenschutzgerechten digitalen Übermittlung angeboten. Im Anschluss daran bekommt jedes Kind eine Empfehlung ausgestellt, in der individuell versäumte sowie fällige Impfungen vermerkt sind. Die Eltern erhalten dazu über die Klassenleitungen zu gegebener Zeit ein ausführliches Elternanschreiben. Die erhobenen Daten bei der Impfbuchkontrolle werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten. Das Vorgehen der Impfbuchdurchsicht und der statistischen Erfassung ist mit dem Datenschutzbeauftragten in Bayern abgestimmt.

Die Impfempfehlung erfolgt im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO).

Impfungen an den Schulen durch das Gesundheitsamt werden aktuell nicht angeboten.

Datenschutz

Es werden im Rahmen der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert. Die Impfbuchkopien werden nach Auswertung sofort vernichtet bzw. die elektronisch übermittelten Daten gelöscht. Für die Rückgabe der Impfempfehlung wird auf dem Umschlag der Name des Schülers vermerkt. Dieser wird jedoch nicht gespeichert. Zur Erfassung der Impfquoten auf Landkreis-Ebene werden anonyme Strichlisten mit Ergebnissen der Impfbuchkontrollen geführt und diese werden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf bayerischer Ebene zusammengeführt. Die jährlichen, anonym erfassten Ergebnisse der Impfquoten in den 6. Klassen sind einsehbar unter www.bestellen.bayern.de (Stichwort Gesundheitsreport).

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter unten aufgeführten Kontaktdaten selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Name Telefon Telefax Zimmer
Stadler, Helena
Fachkraft der Sozialmedizin
+49 851 397-4825