Festsetzung des Tages für die Landtagswahl 2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. Februar 2018 Nr. IA1-1363-5-1-30
Die Bayerische Staatsregierung hat nach Art. 20 Satz 1 des Landeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl. S. 277, 278, 620, BayRS 111-1-I), zuletzt geändert durch §8 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 362), mit Beschluss vom 20. Februar 2018 als Tag für die Wahl zum 18. Bayerischen Landtag Sonntag, den 14. Oktober 2018 festgesetzt.
Gleichzeitig mit der Landtagswahl werden die Bezirkswahlen durchgeführt (Art. 1 Abs. 2 des Bezirkswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2003, GVBl. S. 144, BayRS 2021-3-I, zuletzt geändert durch §2 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Februar 2015, GVBl. S. 18).
Günter Schuster, Ministerialdirektor
StAnz Nr. 9/2018
- Stimmzettel zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 - A. Erststimme für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten
- Stimmzettel zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 - B. Zweitstimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten
- Einfach verstehen! - Ein Wahl-Hilfe-Heft, damit Sie gut informiert sind
- Landtagswahl 2018 - Infobroschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
- Bekanntmachung der Sitzung des Stimmkreisausschusses zur Feststellung der Abstimmungsergebnisse zur Landtags- und Bezirkswahl