Anmeldung

An- und Abmeldeverfahren, Organisatorisches, Gebühren:

  • Anmeldung schriftlich mittels Anmeldeformular
  • Ferien- und Feiertagsregelung wie in den allgemeinbildenden Schulen
  • Schuljahresbeginn am 01. September, Schuljahresende am 31. August
  • Die Kurse der Musikalischen Früherziehung und der Musikalischen Grundausbildung beginnen jeweils am 1. September und enden am 31. August (entsprechend dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen)
  • Gebühren laut jeweils geltender Gebührensatzung bzw. hier einsehbarer Gebührenübersicht; die Jahresgebühr wird in 3 Raten fällig
  • Probezeit bei Aufnahme des Unterrichts in einem neuen Fach jeweils bis zum Ende des laufenden Dritteljahres
  • Kündigungen fristgerecht (bis 30.06.) und in Schriftform zum Schuljahresende möglich
  • Gebührenrückerstattung nur bei mehr als dreimaliger Verhinderung der Lehrkraft pro Jahr möglich, für von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung