Entgelt (Tarifbeschäftigte)

Die Vergütung der Beschäftigten ergibt sich aus der Entgeltordnung und den Entgelttabellen des TVöD (§§ 12, 13, 15 TVöD). Zunächst wird die ausgeübte Tätigkeit nach ihren Anforderungen anhand der Entgeltordnung einer Entgeltgruppe zugeordnet. Innerhalb jeder Entgeltgruppe (mit Ausnahme der EG 1) gibt es sechs Stufen, in denen man sich anhand seiner Erfahrung weiterentwickelt; Neueingestellte beginnen grundsätzlich in Stufe 1, je nach Berufserfahrung kann auch eine Zuordnung zu einer höheren Stufe erfolgen (§ 16 TVöD). Im November jeden Jahres wird zudem nach den Voraussetzungen des § 20 TVöD eine Jahressonderzahlung geleistet, die sich je nach Entgeltgruppe zwischen 58 und 84 % des Monatsentgelts bewegt.

Eine Honorierung von überdurchschnittlichen Leistungen erfolgt durch Leistungsentgelt nach § 18 TVöD, außerdem besteht in den Entwicklungsstufen die Möglichkeit eines vorgezogenen Aufstiegs in die nächste Stufe der Entgeltgruppe (§ 17 Abs. 2 TVöD).

Eine besondere Leistung des öffentlichen Dienstes stellt die Zusatzversorgung dar. In diese Form der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Landkreis für seine Beschäftigten Beiträge in Abhängigkeit vom Entgelt ein.

Folgende Werte weist die Entgelttabelle derzeit auf:


Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes richtet sich die Vergütung nach der Anlage C: