Anmeldung an der Webseite

Vertraulichkeitsverpflichtung

Personenbezogene Daten, also alle Informationen, die sich auf einen benannten oder identifizierbaren Menschen beziehen, dürfen nicht unbefugt erhoben, genutzt, weitergegeben oder sonst verarbeitet werden.

Sie erhalten durch Zugang zum Extranet entsprechende Informationen bezüglich der aktuellen Mitarbeiter des Landratsamtes Passau sowie weiteren Personen, welche beispielsweise in der LRA Aktuell dargestellt werden. Bitte beachten Sie den Schutz der persönlichen Daten und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.

Verstöße gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung können nach Art. 83 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 23 BayDSG und anderen Gesetzen mit hoher Geldbuße, Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung kann zugleich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen und beispielsweise zu Abmahnungen, Disziplinarverfahren, fristloser oder fristgerechter Kündigung und/oder Schadensersatzansprüchen führen.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit für das Landratsamt Passau fort.

Die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten ist untersagt. Die Weitergabe oder -verwendung der Informationen aus dem Extranet ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Landratsamtes Passau gestattet. Zuwiderhandlungen haben die Sperrung des Zugangs zur Folge.