Pflichtumtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum werden ersetzt.

Das ist der neue Führerschein (das Ablaufdatum befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4b).

> WO können Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Passau befindet:

  • Online s. Formulare
  • Persönlich beim Landratsamt Passau, Führerscheinstelle, Passauer Straße 39, 94121 Salzweg
    (Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich sind)


> BIS WANN müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr Umtausch bis zum:
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins).
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr Umtausch bis zum:
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
  • Ihren alten Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Antrag (den Vordruck finden Sie unter Fomulare)

Die Kosten der Umschreibung betragen 30,30 EUR

Landratsamt Passau SG 43 Pflichtumtausch von Führerscheinen

AdresseLandratsamt Passau SG 43 Pflichtumtausch von Führerscheinen
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397-4379 oder -4378
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr