Beamtenbesoldung

Die Besoldung der Beamten richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG), hier nach der Besoldungsordnung A (Anlagen 1, 3 BayBesG). Die Besoldungsordnung ist in vier Qualifikationsebenen eingeteilt, denen die Beamten je nach erworbenen Qualifikationen entsprechend der im Leistungslaufbahngesetz (LlbG) geregelten Zugangsvoraussetzungen zugeordnet werden. So erfolgt etwa der Einstieg nach der Ausbildung zum/zur Verwaltungssekretär/in in der 2. Qualifikationsebene (Besoldungsgruppe A6), nach der Ausbildung zum/zur Verwaltungsinspektor/in in der 3. Qualifikationsebene (Besoldungsgruppe A9) (Art. 23 BayBesG). Der Aufstieg zwischen den Besoldungsgruppen erfolgt durch Beförderung; zwischen Beförderungen gelten bestimmte Wartezeiten in Abhängigkeit der dienstlichen Beurteilung, wobei die Mindestwartezeiten der Art. 17 ff LlbG zu beachten sind. Jede Besoldungsgruppe ist ähnlich der Entgelttabelle des TVöD in Stufen eingeteilt, in denen die Beamten nach Zeitablauf aufsteigen (Art. 30 BayBesG).

Folgende Werte weist die aktuelle Besoldungstabelle (gültig ab 01.12.2022) aus:

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Gültig ab 01. Dezember 2022