*****Kraftfahrzeug - Verkauf melden*****
Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, uns das mitzuteilen. Bitte
melden Sie den Verkauf so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
bis die neue Halterin oder der neue Halter es auf sich umgemeldet hat oder
bis es außer Betrieb gesetzt wurde.
Statt außer Betrieb gesetzt sagt man auch stilllegen oder abmelden.
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden.
Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die Kfz-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge
mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.