Wildschäden

Das Landratsamt als Jagdbehörde kann Anordnungen zur Vermeidung von Wildschäden treffen, z.B. zur Reduzierung einer bestimmten Wildart, wenn diese erhebliche Schäden verursacht ("Notstandregelung"). Wichtig! Für die Behandlung von Schadenersatzansprüchen aus Wildschäden ist nicht das Landratsamt, sondern die jeweilige Gemeinde zuständig. Erstattungsfähig sind nur Schäden an Grundstücken! Für die Anmeldung gilt eine Ausschlussfrist von 1 Woche ab Entdeckung des Schadens; bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzen Grundstücken genügt eine Anmeldung zum 1. Mai oder zum 1. Oktober.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Fenzl, Christoph
+49 851 397-4217 +49 851 397 90 4217 2.22
Kontakt
Zimmer: 2.22
Telefon: +49 851 397-4217
Fax: +49 851 397 90 4217
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher: Wildschäden

Landratsamt Passau SG 41

AdresseLandratsamt Passau SG 41
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: 0851/397-4473
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr