Ukraine-Hilfe: Zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote aus dem Landkreis Passau

13. November 2024: Landratsamt sammelt Hilfsangebote - Schnelle Koordinierung im Bedarfsfall - Hinweise für ukrainische Geflüchtete

Allgemeine Hinweise

Den Landkreis Passau haben bereits zahlreiche Hilfsangebote im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus ukrainischen Kriegsgebieten erreicht.

Ab sofort steht dafür eine zentrale E-Mail-Adresse zur Verüfung. An diese können alle Hilfsangebote gesendet werden. Das Landratsamt sammelt derzeit vorsorglich die Angebote, um diese im Bedarfsfall - wenn weitere Hilfesuchende in der Region ankommen - schnell koordinieren zu können.

Die E-Mail-Adresse lautet:

ukraine-hilfe@landkreis-passau.de

Hinweis:
Für die stationäre Versorgung von Flüchtlingen gibt es derzeit keinen Bedarf an Sachspenden. Denn nach den bisherigen Erkenntnissen haben die überwiegende Anzahl der Einreisenden aus der Ukraine konkrete Ziele bei Verwandten und Bekannten. Überdies reichen die zur Verfügung stehenden Ressourcen der örtlichen Hilfsorganisationen an Verpflegung und Bekleidung aktuell völlig aus. Für Geldspenden verweist das Landratsamt auf die z.T. bundesweiten Spendenkonten der verschiedenen Hilfsorganisationen.

Wohnraum und Notunterkünfte

Angebote von Wohnraum


Um eine mittel- und längerfristige geeignete Unterbringung ukrainischer Geflüchteter zu gewährleisten, nimmt der Landkreis Passau nach wie vor Wohnraumangebote mit angemessenem Mietzins entgegen. Für entsprechende Angebote sollte möglichst das nachfolgende Formular verwendet werden.


Hier können Sie Ihr Wohnraum-Angebot einreichen

Wohnraumangebote sollten im angemessenen Kostenrahmen liegen. Eine Tabelle mit den jeweiligen Höchstbeträgen zur Orientierung finden Sie hier.

Das Landratsamt Passau sammelt und vermittelt die hier abgegebenen Wohnraumangebote in Abstimmung mit den Kommunen. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die Kommunen oder der Landkreis selbst als Mieter auftreten. Mietverträge werden durch den Vermieter mit dem Bewohner geschlossen. Die Mietkosten tragen die Mieter aus eigenen Mitteln (z.B. bei Erwerbstätigkeit) oder aus Sozialleistungen . Im Einzelfall können die Mietkosten im Rahmen der Übernahme der Kosten für Unterkunft nach den Sozialgesetzen direkt vom Sozialhilfeträger an den Vermieter gezahlt werden. Änderungen des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Bewohner ergeben sich daraus nicht.

Bei einem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu beachten, dass Unterkunftskosten nur insoweit berücksichtigt werden können, als dass sie sich im o.g. Angemessenheitsrahmen bewegen. Die Berücksichtigung höherer Unterkunftskosten ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. bei behindertengerechten Wohnungen, sofern dies erforderlich ist). Grundsätzlich bedarf die Kostenübernahme einer vorherigen Abklärung mit dem Sozialhilfeträger, Mietverträge sollten erst im Anschluss unterzeichnet werden.

Aktuell sucht der Landkreis Passau geeignete Notunterkünfte zur kurz- und mittelfristigen Unterbringung größerer Personenzahlen.

Anforderungen an mögliche Immobilien sind:

  • geeignete, abgetrennte Wohneinheiten (bspw. leerstehende Hotels, Büro, Seniorenheime, etc.)
  • Sanitäreinrichtungen (Dusche/WC) entweder in den einzelnen Wohneinheiten oder als Etagen-Dusche/WC
    (Sollten keine Sanitäranlagen vorhanden sein, kommt auch die Aufstellung von Sanitärcontainern in Frage.)
  • optional: Kochgelegenheit oder Gemeinschaftsküche

Angebote für Notunterkünfte nimmt der Landkreis Passau unter notunterkuenfte@landkreis-passau.de entgegen.

Ankommen in Deutschland - Die ersten Schritte für Ukrainerinnen und Ukrainer

  • Bei der Gemeinde anmelden (Einwohnermeldeamt)
  • Eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (Antrag wird von Gemeinde an Ausländerbehörde weitergeleitet)
  • ggf. Sozialleistungen (monatliche Geldleistungen, Übernahme Mietkosten, Krankenversicherung) bei der hierfür zuständigen Stelle beantragen (siehe hierzu Hinweise unten unter „amtliche Registrierung Geflüchteter“)

Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ein 90-tägiges Aufenthaltsrecht in Deutschland (visumsfrei). Um eine Erwerbstätigkeit ausüben oder um Sozialleistungen empfangen zu können, ist aber ein Aufenthaltstitel erforderlich.

Ukrainische Staatsangehörige, die bereits eine feststehende Unterkunft im Landkreis Passau haben (beispielsweise bei Verwandten oder Bekannten), werden über das Ausländeramt des Landratsamtes Passau registriert. Dazu reicht zunächst eine E-Mail mit der Wohnadresse, einer Kontakt-Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und einer Passkopie (Foto/Scan) an auslaenderamt@landkreis-passau.de aus. Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels muss an das Ausländeramt übermittelt werden. Eine Wohnsitzanmeldung über die kommunalen Einwohnermeldeämter kann bereits zuvor erfolgen. Um eine funktionierende Postzustellung zu gewährleisten, sollte an eine entsprechende Briefkastenbeschriftung an den jeweiligen Wohnadressen gedacht werden

Ukrainische Staatsangehörige ohne feststehende Anlaufadresse bzw. Personen anderer Staatsangehörigkeit, die angeben, aus der Ukraine zu kommen, sollen sich an die jeweils örtlichen AnKER-Zentren wenden.

  • Suche eines passenden Angebots
  • VOR Unterzeichnung den Mietvertrag bei der Sozialhilfe-Stelle vorlegen, damit geprüft werden kann, ob die Wohnungskosten angemessen sind und erstattet werden können
  • Wenn Miete angemessen: Mietvertrag kann unterzeichnet werden, Umzug in Privatwohnung
  • Bei Bedarf kann Erstausstattung der Wohnung (als Beihilfe) oder Übernahme der Kaution (als Darlehen) beantragt werden
  • Schul-/Kindergartenbesuch mit Einrichtungen vor Ort abklären
  • Integrationskurs über www.bamf.de abklären
  • Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt (keine ausländerrechtliche Genehmigungs-/Meldepflicht), Tätigkeit/Einkommen muss aber der Sozialhilfe-Stelle gemeldet werden

Informationen dazu, welcher Personenkreis wann welche Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann, geben die Sozialämter der Kommunen und die Sozialverwaltung des Landratsamtes Passau.