Informationen

Wichtig:
Zuschüsse sind unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu beantragen!
Sanierungsarbeiten an eingetragenen Denkmälern sind immer erlaubnispflichtig!

Steuern:
Unter dem Gesichtspunkt von Denkmalschutz und Denkmalpflege gibt es Steuervergünstigungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Finanzämter bzw. das Bayer. LfD.

Einsicht in die aktuelle Denkmalliste kann unter der Adresse www.blfd.bayern.de erfolgen

Einsicht in die Denkmalliste Landkreis Passau

Merkblätter Denkmalpflege