Politik

Der Landkreis ist wie eine Gemeinde eine so genannte Gebietskörperschaft, mit dem Recht, die überörtlichen Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausgeht, selbst zu regeln.
Die Organe des Landkreises sind der Kreistag, seine Ausschüsse und der Landrat.
Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, dessen Vorsitzender der Landrat ist.
Der Kreistag ist die politische Vertretung der Kreisbürger.