Bekanntmachungen

Ausländerrecht

Wasserrecht

Erlass einer Allgemeinverfügung mit sofortiger Vollziehbarkeit zum Schutz der vorliegenden öffentlichen Wasserversorgung insbesondere mit einem Verbot der Ausbringung von Gülle, Jauche, Festmist, Gärsubstrat aus Biogasanlagen, Beweidungsverbot, Verbot der Abwasserausbringung, Lagerverbot für die Zone WII

Anlagen (als Bestandteil der Allgemeinverfügung):

- Lageplan mit dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung M = 1 : 2500 (Anlage 1 Geltungsbereich Wasserschutzgebiet Brunnen Kößlarn, Abgrenzung Schutzzonen für die Allgemeinverfügung)
- 1 Liste der betroffenen Flurnummern (Anlage 2, Grundstücksverzeichnis)
- 1 Verordnung des Landratsamtes Passau vom 03. Mai 1975 (Amtsblatt Nr. 16/1975), als Textauszug nur nachrichtliche Darstellung (Anlage 3)

Dokumentliste