Sportförderung
Anträge für die staatliche Vereinspauschale sind von Vereinen, die im Landkreis Passau ihren Sitz haben, ausschließlich über das Landratsamt Passau zu stellen. Einen Antrag können alle Vereine stellen, die förderfähig sind und mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen. Antragsende für die Vereinspauschale ist immer der 1. März (außer dieser Tag ist an einem Samstag oder Sonntag). Dann ist der folgende 1. Werktag (Montag) der letzte Tag zur Einreichung.
Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen 2025
Sportförderrichtlinie Freistaat Bayern
Online-Antrag Vereinspauschale
Antragsformular Vereinspauschale 2025
Alle Vereine, die einen Antrag für die Staatliche Vereinspauschale stellen, brauchen keinen separaten Antrag für die Jugendsportförderung stellen, außer sie können Fahrtkosten beantragen. Für die Jugendlichen, die im Antrag Vereinspauschale aufgeführt sind, wird am Jahresende als Jugendsportförderung eine Pauschale bis höchstens 2,-- € je Jugendlichen gewährt. Alle Vereine, die keine Staatliche Vereinspauschale beantragen können, aber evtl. Anspruch auf die Jugendsportförderung des Landkreises hätten, stellen den Antrag bitte ebenfalls bis zum 01.03. des laufenden Jahres. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.
Jugendsport Antrag Fahrtkosten
Jugendsport-Antrag allgemein
Sportförderrichtlinie des Landkreises Passau
Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten als auch durch (in Folge gestiegener Energiepreise) erhöhte Nutzungsentgelte bei der Nutzung von Sportstätten Dritter entstehen. Durch den allgemeinen Energiepreiszuschuss soll insbesondere vermieden werden, dass Vereine aufgrund der gestiegenen Energiepreise ihren Sportbetrieb einschränken müssen.
Zuwendungsfähig sind auch Energiekosten, die nicht durch den unmittelbaren Sportbetrieb, sondern bei begleitender Infrastruktur (z. B. Vereinsgaststätten, Aufenthaltsräume) entstehen.
Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Vorschulkinder sowie alle Vorschulkinder des Vorjahres (Erstklässler) einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Durch die in diesem Jahr nochmalige Einbeziehung der Erstklässler sollen auch diejenigen Kinder erreicht werden, die wegen Nichtdurchführung des Programms im letzten Jahr bislang keinen Gutschein erhalten haben. Um den Anteil an Nichtschwimmern bei Schuleintritt nachhaltig zu verringern, soll das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ (dann nur) für Vorschulkinder ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 verstetigt werden.
Es wurden ausschließlich Originalgutscheine an den berechtigten Teilnehmerkreis verteilt.
Ein elektronisch abrufbarer Ersatzgutschein wie im vergangenen Programm wird nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Für die Abwicklung des Förderverfahrens besteht für Schwimmvereine die Besonderheit, dass entweder ein Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde oder alternativ beim BLSV gestellt werden kann.
Für die Antragsstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden ist die angehängte Excel-Tabelle zu verwenden.
Weitere Informationen über das Bewegungsförderungsprogramm finden Sie unter:
Landkreis- und Sparkassenlaufcup
Seit mittlerweile 1997 erfreut sich der Landkreis- und Sparkassenlaufcup großer Beliebtheit. In dieser CUP-Wertung werden alle Volksläufe im Landkreis Passau und der Stadt Passau zusammengeführt. Startberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer, die im Landkreis oder der Stadt Passau wohnen oder für einen Verein daraus starten. Näheres dazu im angehängten Flyer.
1. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
2. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
3. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
4. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
5. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
6. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
7. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
8. Ergebnisliste Landkreiscup 2024
Endergebnisliste
Ausschreibung 2024