Sportförderung

Anträge für die staatliche Vereinspauschale sind von Vereinen, die im Landkreis Passau ihren Sitz haben, ausschließlich über das Landratsamt Passau zu stellen. Einen Antrag können alle Vereine stellen, die förderfähig sind und mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen. Antragsende für die Vereinspauschale ist immer der 1. März (außer dieser Tag ist an einem Samstag oder Sonntag). Dann ist der folgende 1. Werktag (Montag) der letzte Tag zur Einreichung.

Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen 2025
Sportförderrichtlinie Freistaat Bayern
Online-Antrag Vereinspauschale
Antragsformular Vereinspauschale 2025

Alle Vereine, die einen Antrag für die Staatliche Vereinspauschale stellen, brauchen keinen separaten Antrag für die Jugendsportförderung stellen, außer sie können Fahrtkosten beantragen. Für die Jugendlichen, die im Antrag Vereinspauschale aufgeführt sind, wird am Jahresende als Jugendsportförderung eine Pauschale bis höchstens 2,-- € je Jugendlichen gewährt. Alle Vereine, die keine Staatliche Vereinspauschale beantragen können, aber evtl. Anspruch auf die Jugendsportförderung des Landkreises hätten, stellen den Antrag bitte ebenfalls bis zum 01.03. des laufenden Jahres. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.

Jugendsport Antrag Fahrtkosten
Jugendsport-Antrag allgemein
Sportförderrichtlinie des Landkreises Passau

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhielten zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.  Um möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins zu ermöglichen, wurde der Einlöse Zeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis 31.12.2024 verlängert.

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.“

Weitere Informationen über das Bewegungsförderungsprogramm finden Sie unter:

www.mach-mit.bayern.de

Landkreis- und Sparkassenlaufcup
Seit mittlerweile 1997 erfreut sich der Landkreis- und Sparkassenlaufcup großer Beliebtheit. In dieser CUP-Wertung werden alle Volksläufe im Landkreis Passau und der Stadt Passau zusammengeführt. Startberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer, die im Landkreis oder der Stadt Passau wohnen oder für einen Verein daraus starten. Näheres dazu im angehängten Flyer.

1. Neue Ergebnisliste von 2025