30.000 Euro für die Denkmalpflege

11. Januar 2019: Landkreis Passau unterstützt Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern
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Passau. Mit insgesamt 30.000 Euro unterstützt der Landkreis Passau aktuelle Denkmalpflegemaßnahmen von Kirchen, Vereinen und Privatpersonen. Zur offiziellen Übergabe haben Landrat Franz Meyer und Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landkreis Passau, Walter Wandling, die Empfänger in den Sitzungssaal des Landratsamtes Passau eingeladen.

Mit seinen Zuschüssen will der Landkreis Passau unter anderem auch kleine Denkmalpflegemaßnahmen unterstützen, die vom Förderprogramm des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nicht berücksichtigt werden, erklärte Landrat Franz Meyer bei dem Termin mit den Zuschussempfängern und Bürgermeistern der Empfängergemeinden. „Die Baudenkmäler in unserem Passauer Land sind ein fester Bestandteil unserer Heimat und unserer Kultur. Sie zu pflegen und zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe. Mit dem Denkmalpflegepflegezuschuss wollen wir die Eigentümer unterstützen und uns auch für das Engagement bedanken, mit dem die Verantwortlichen vor Ort unsere Baudenkmäler erhalten“, so der Landrat.

Im Kreishaushalt 2018 waren für den Denkmalpflegezuschuss insgesamt 30.000 Euro vorgesehen, die nach dem Beschluss des Schul- und Kulturausschusses vom November jetzt an die 13 Antragsteller verteilt wurden. Mit Einzelbeträgen von 150 bis 4.000 Euro wurden unter anderem kleine Teilsanierungen von privaten Wohn- und Holzhäusern in Büchlberg, Fürstenzell, Haarbach, Kirchham, Ortenburg und Tiefenbach gefördert. Bedacht wurden aber auch die Innen- und Außensanierungen der Pfarrkirchen Aicha vorm Wald, Uttlau und Wolfakirchen sowie der Pestkapelle Jahrdorf, der Feldkapelle Stüblhäsuer/Sonnen und der Wegkapelle Vordergalgenberg/Windorf. Ebenso wurde die umfangreiche Sanierung des Pfarrzentrums Malching bezuschusst.

Die Voraussetzungen zum Erhalt eines Denkmalpflegezuschusses sind im Landkreis Passau in einer Richtlinie geregelt. Diese freiwillige Leistung des Landkreises beträgt demnach in der Regel 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme und ist gleichzeitig aber auch abhängig von Bedeutung und Dringlichkeit des Falles.

Landrat Franz Meyer und Denkmalschützer Walter Wandling dankten bei dem Übergabetermin den Eigentümern für ihren vorbildlichen Einsatz im Bereich der Denkmalpflege. In diesem Zusammenhang dankte Meyer auch den Bürgermeistern als engagierte Begleiter der Maßnahmen.