Abkochanordnung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau aufgehoben

21. Juni 2024: Keine gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen mehr festgestellt
Symbolbild Wasserhahn (1)

Lkr. Passau. Die vom Gesundheitsamt am 13.06.2024 erlassene Abkochanordnung für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau kann mit sofortiger Wirkung für alle betroffenen Gebiete aufgehoben werden. Es liegt nach den letzten Probenergebnissen keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Trinkwassers mehr vor.

Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau (Stadtgebiet Passau, Gemeindegebiet Tiefenbach (Ortskern Tiefenbach und die Ortsteile Allerting, Bäckerreuth, Schwaiberg, Unterkaining, Gotting, Lohof, Oberkaining, Haidreuth, Antesberg, Neuhaus, Thal, Oberöd, Schmiedöd, Ober- u. Unterjacking, Fatting, Kiesling, Moos, Niedernhart, Gerlesberg, Irring), komplettes Gemeindegebiet Salzweg (ohne die Ortsteile Euzersdorf, Wurmeck, Willhartsberg, Gstöttmühle, Judenhof, Kamping, Seiersdorf, Englboldsdorf, Ambrosmühl, Witzersdorf, Kindleinsberg, Hof, Atzmannsdorf, Ratzing, Stolling, Kleinfelden, Eggersdorf, Haag, Jägeröd, Kronawitten, Schlott, Neuhäuser) Voglarn im Gemeindegebiet Fürstenzell, Windorf (Ortsteil Gaishofen)) wird das Wasser weiter gechlort. Das Wasser kann hier zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben werden. Aufgrund der Chlorung kann es im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte auf eine alternative Wasserquelle ausgewichen werden.

Im teilversorgten Gebiet des Zweckverbandes Unteres Inntal und in den bereits am Donnerstag, 20.06. freigegebenen Gebieten im Gemeindebereich Ortenburg und Vilshofen erfolgt die Wasserversorgung derzeit unabhängig von den Stadtwerken Passau. Dort erfolgt auch keine Chlorung des Trinkwassers.

Generell werden nach der Freigabe des Trinkwassers folgende Maßnahmen empfohlen: Hauseingangsfilter: Rückspülung empfehlenswert; sollten Enthärtungsanlagen betrieben werden, sollte hier eine manuelle Regenerierung ausgelöst werden. Alle anderen Anlagen sollten entsprechend den Herstellerangaben gespült und desinfiziert werden. Sonstige im Haushalt verwendetet leitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Trinkwasseraufbereitungsfilter sollten ebenfalls nach Herstellerangaben gereinigt und desinfiziert werden, ggf. sollte das Filterelement zur Gänze ersetzt werden.

Die für das Gemeindegebiet Ruderting ausgesprochene Abkochanordnung gilt unabhängig davon weiter fort.