Änderung der Containment-Strategie: Nur noch Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld und in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen werden ermittelt
Lkr. Passau. Mit der Änderung der Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen hat der Freistaat Bayern auch die Containment-Strategie, also die Regelung für die Kontaktpersonenverfolgung angepasst. Die Kontaktpersonenermittlung und –benachrichtigung durch das Gesundheitsamt beschränkt sich künftig nur noch auf Haushaltangehörige, da hier ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sowie auf Einrichtungen mit vulnerablen Personen. Zu den entsprechenden Regelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen hat der Freistaat Bayern noch eine gesonderte Vorgabe angekündigt. Für den Landkreis Passau gilt entsprechend der niederbayernweit einheitlichen Regelung außerdem, dass eine Freitestung von Kontaktpersonen nicht mehr möglich ist. Die Quarantänedauer beträgt für Kontaktpersonen grundsätzlich zehn Tage.