Amerikanische Faulbrut an Bienenstand in Untergriesbach: Sperrbezirk erweitert

27. Juli 2023: Landratsamt erlässt Anordnung zur Seuchenbekämpfung – Untersuchungspflicht für Bienenvölker
Symbolbild Bienen

Lkr. Passau/Untergriesbach. An einem Bienenstand in der Marktgemeinde Untergriesbach wurde der Erreger der Amerikanischen Faulbrut (Paenibacilus larvae) in Futterkranzproben durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nachgewiesen. Bei einer durchgeführten amtlichen Betriebsinspektion konnte das Veterinäramt die labordiagnostischen Befunde klinisch bestätigen. Weitere Maßnahmen der Behörde haben nun ergeben, dass auch ein zweiter Bienenstand betroffen sein könnte. Daher hat das Veterinäramt den ursprünglich festgelegten Sperrbezirk nun erweitert.

Das Veterinäramt Passau hat zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut eine Anordnung erlassen und darin einen Sperrbezirk festgelegt. Die genauen Grenzen des Sperrbezirks sind auf einer Karte hinterlegt und können unter www.landkreis-passau.de/faulbrut-untergriesbach  abgerufen werden (rote Markierung). Für diesen Sperrbezirk gilt Folgendes:

  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtszierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Dies findet keine Anwendung auf:
    • Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.
    • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Die Besitzer von Bienenvölkern in den genannten Gebieten des Sperrbezirks sind verpflichtet, diese unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Landratsamt Passau – Veterinäramt, Passauer Str. 31, 94081 Fürstenzell, Tel.-Nr. 0851/397-610, veterinaeramt@landkreis-passau.de, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Bereits gemeldete Bienenvölker im ursprünglichen Sperrbezirk müssen nicht mehr angezeigt werden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass der Erreger der Amerikanischen Faulbrut eine reine Tierseuche ist. Eine Gefahr für Menschen besteht daher nicht.