AUFGEHOBEN: Gesundheitsamt erlässt Abkochanordnung für Büchlberg und Bereich von Straßkirchen

04. Dezember 2023: Keine gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen mehr festegestellt
Symbolbild Wasserhahn

Büchlberg/Straßkirchen. Die vom Gesundheitsamt am 14.11.2023 erlassene Abkochanordnung für die Gemeinde Büchlberg und Bereiche Straßkirchens kann mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Es liegt nach den letzten Probenergebnissen keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Trinkwassers mehr vor.

URSPRÜNGLICHE MELDUNG

Büchlberg/Straßkirchen. Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurden in der Gemeinde Büchlberg bzw. für den Bereich Straßkirchen eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt (Verunreinigung mit coliformen Bakterien). Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen.

Betroffen sind

  • Haushalte und Verbrauchsstellen in der Gemeinde Büchlberg, die vom Wasserbeschaffungsverband Büchlberg versorgt werden
  • Der Bereich Straßkirchen, der von den Stadtwerken Passau mit Büchlberger Wasser versorgt wird. Konkret heißt das: Ganz Straßkirchen bis Tennisplatz, Kronawitten, Hofstetten, Leitzing, Kleinfelden, Eggersdorf, Ambrosmühle, Neuhäuser, Schlott, Wurmeck, Hütten, Krietzing, Englboldsdorf, Seiersdorf, Kindleinsberg, Hof, Wulzing, Atzmannsdorf, Ratzing, Obersimboln, Stolling, Haag, Jägeröd, Euzersdorf, Willhartsberg, Gstöttlmühle, Judenhof, Kamping und Koglhof.

Das Trinkwasser muss laut Gesundheitsamt vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.

- DIESE ANORDNUNG WURDE AM 30.11.2023 AUFGEHOBEN -