AUFGEHOBEN: Gesundheitsamt erlässt Abkochanordnung für Kößlarn

09. September 2024: Keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung mehr festgestellt
Symbolbild Wasserhahn (1)

Kößlarn. Die vom Gesundheitsamt am 30.08.2024 erlassene Abkochanordnung für die Marktgemeinde Kößlarn kann mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Es liegt nach den letzten Probenergebnissen keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Trinkwassers mehr vor.

URSPRÜNGLICHE MELDUNG VOM 30.08.2024:

Kößlarn. Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde im Wasserversorgungsnetz der Marktgemeinde Kößlarn eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt. Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen.

Grund dafür ist eine festgestellte bakterielle Verunreinigung (coliforme Bakterien). Das Trinkwasser muss deshalb laut Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Marktgemeinde Kößlarn in untenstehenden Bereichen vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.

Betroffen sind alle Ortsteile der Marktgemeinde Kößlarn.

Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Der Markt Kößlarn und das Gesundheitsamt Passau informieren, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.