AUFGEHOBEN: Gesundheitsamt erlässt Abkochanordnung für Ortsnetz Ruderting

22. August 2024: Keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung mehr festgestellt
Symbolbild Wasserhahn (1)

Ruderting. Die vom Gesundheitsamt am 06.08.2024 erlassene Abkochanordnung für die Gemeinde Ruderting kann mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Es liegt nach den letzten Probenergebnissen keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Trinkwassers mehr vor.

URSPRÜNGLICHE MELDUNG VOM 06.08.2024:

Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde Coliforme Bakterien an verschiedenen Stellen der Wasserversorgung festgestellt. Eine fäkale Verunreinigung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Wasser darf daher nur im abgekochten Zustand zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen usw. verwendet werden.

 Hiervon nicht betroffen sind die Gemeindegebiete Trasham und Sittenberg.

 Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Gemeinde Ruderting und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.