AUFGEHOBEN: Gesundheitsamt erlässt Abkochanordnung für weite Teile Rudertings
Ruderting. Die vom Gesundheitsamt am 01.09.2023 erlassene Abkochanordnung für die Gemeinde Ruderting kann mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Es liegt nach den letzten Probenergebnissen keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Trinkwassers mehr vor. Zunächst hat das Gesundheitsamt aber eine verkürzte Untersuchungsfrist des Trinkwassers festgelegt.
URSPRÜNGLICHE MELDUNG:
Ruderting. Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in Teilen der Gemeinde Ruderting eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt. Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen.
Grund dafür ist eine festgestellte bakterielle Verunreinigung (Escherichia Coli). Das Trinkwasser muss deshalb laut Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Gemeinde Ruderting vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen, Geschirrspülmaschine min. 70 Grad-Programm und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten).
Betroffen sind alle Ortsteile der Gemeinde Ruderting mit Ausnahme von Sittenberg und Trasham.
- DIESE ANORDNUNG WURDE AM 22.09.2023 AUFGEHOBEN -