AUFGEHOBEN: Gesundheitsamt erlässt Abkochanordnung für weite Teile Rudertings
Ruderting. Die vom Gesundheitsamt am 14.06.2024 erlassene Abkochanordnung für die Gemeinde Ruderting kann mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Es liegt nach den letzten Probenergebnissen keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Trinkwassers mehr vor.
URSPRÜNGLICHE MELDUNG VOM 14.06.2024:
Ruderting. Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in Teilen der Gemeinde Ruderting eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt. Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen.
Grund dafür ist eine festgestellte bakterielle Verunreinigung (Enterokokken). Das Trinkwasser muss deshalb laut Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Gemeinde Ruderting in untenstehenden Bereichen vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.
Betroffen sind alle Ortsteile mit Ausnahme von Sittenberg und Trasham.
Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Gemeinde Ruderting und das Gesundheitsamt Passau informieren, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.