Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Passau

09. Oktober 2024: Viruserkrankung im nordwestlichen Landkreis festgestellt – Keine Gefahr für Menschen
Symbolbild Schaf

Lkr. Passau. Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiter aus – nun ist sie auch im Landkreis Passau bei einem Schaf festgestellt worden.

Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit wurde in einer Schafhaltung im nordwestlichen Landkreis am Dienstag dieser Woche amtlich festgestellt. Bereits im August 2024 nach Ausbrüchen bei Schafen im Landkreis Aschaffenburg hat Bayern als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“ in Hinblick auf die Blauzungenkrankheit verloren.

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass die Verbringung von gesunden empfänglichen Tieren innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen kann. Beim Verbringen von Tieren in andere EU-Mitgliedsstaaten ist grundsätzlich eine Abfertigung mit Gesundheitsbescheinigung zu beantragen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer wie Rinder und Schafe. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für das Virus empfänglich. Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung, Fieber und reduziertes Allgemeinbefinden; in schweren Fällen kann das Virus zum Tode führen. Entzündungen und Schwellungen der Schleimhäute mit Blauverfärbung der Zunge, was der Krankheit ihren Namen gegeben hat, werden eher selten und wenn dann bei Schafen beobachtet.

Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über die sogenannten Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken der Gattung „Cullicoides“ über weite Strecken übertragen. Die Erkrankung tritt daher saisonal vom späten Frühjahr bis in den Herbst auf.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich; Fleisch und Milchprodukte empfänglicher Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Tierhaltern empfänglicher Arten wird empfohlen, ihre Tiere durch Behandlung mit „Repellentien“ vor Mücken zu schützen. Weiterhin wird die Impfung gegen BTV3 von der ständigen Impfkommission Vet (StIKo Vet) als aktuell einziger Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf empfohlen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 zum Schutz empfänglicher Tiere per Eilverordnung gestattet. Die freiwillige Impfung empfänglicher Tierarten gegen das BTV3 Virus ist daher auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Passau vom 28.08.2024 möglich. Interessierte Tierhalter sollen sich diesbezüglich an ihre betreuenden Tierärzte wenden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Rinder-/Schaf- und Ziegenhaltungen im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Veterinäramt gemeldet und Zu- und Abgangsmeldungen für diese Tierarten in der HITierDatenbank erfasst sein müssen.