Bezahlkarte: Landkreis beginnt mit der Ausgabe
Nach Pilotphasen in einzelnen Regionen wird die Bezahlkarte für Asylbewerber aktuell im gesamten Freistaat eingeführt. Im Landkreis Passau läuft die Einführung, neu registrierte Leistungsempfänger erhalten bereits die Karte. Die Ausgabe an bereits im Landkreis untergebrachte Personen läuft, ab 1. Juli gilt dann für alle rund 650 betroffenen Asylbewerber: Ihre Leistungen können ausschließlich bargeldlos verwenden werden (also etwa Kartenzahlungen an der Supermarkt-Kasse), eine Barabhebungen bis 50 Euro ist allerdings möglich. Online-Käufe sind nicht mehr möglich.
Die Einführung und Abwicklung erfolgt über das Sachgebiet soziale Angelegenheiten am Landratsamt Passau - „bislang völlig problemlos“, wie der zuständige Abteilungsleiter Georg Greil erklärt. Das betreffe sowohl die bereits abgeschlossene Installierung der entsprechenden Software als auch die aktuell laufende Zuweisung der IBAN-Nummern.
Grundsätzlich erhalten alle Leistungsberechtigten ab 14 Jahren die Karte, Minderjährige werden nur über einen Teil des gesamten Bedarfes verfügen können. Bedarfsgemeinschaften wird eine gemeinsame IBAN-Nummer zugewiesen.
Wie viel Geld eine Berechtigte oder ein Berechtigter monatlich auf der Karte gutgeschrieben bekommt, ist von mehreren Faktoren abhängig (Alter, Familienstand, Art der Unterbringung etc.). Ein alleinstehender Erwachsener in einer Gemeinschaftsunterkunft etwa hat Anspruch auf 460 Euro im Monat.