Damit Helfer zu „Alltagsbegleitern“ werden
Passau. Ehrenamtliche, die Pflegebedürftige im Alltag begleiten und dafür im Rahmen des Entlastungsbeitrags entschädigt werden, müssen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen. Die dafür notwendige Einzelhelferschulung für Ehrenamtliche (nur Einzelpersonen, keine Gruppen) ist für den 20. Juli 2021 vorgesehen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei zehn Personen.
Alltagsbegleitung ist ab Pflegegrad 1 möglich und ist bewusst sehr breit angelegt. Sie reicht von der Mithilfe im Haushalt bis hin zur Begleitung bei Besorgungen, Spaziergängen und auch Theaterbesuchen. Die Begleiterinnen und Begleiter dürfen unter anderem nicht mit dem zu Betreuenden in enger verwandtschaftlicher Beziehung stehen und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Ein Helfer darf höchstens drei Personen betreuen.
Weitere Auskünfte und Anmeldung bei der Fachstelle Senioren, Tel. 0851/397-318 oder per Mail: daniela.schalinski@landkreis-passau.de