Digitaler Bauantrag: Startschuss im Landkreis Passau am 1. April
Lkr. Passau. Das Landratsamt Passau geht ab April einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Verwaltung. Ab dem zweiten Quartal 2023 kommt der digitale Bauantrag. Landrat Raimund Kneidinger spricht von einem „großen Plus an Bürgerservice, das mit diesem neuen Angebot ermöglicht wird.“
Schritt für Schritt hat das Landratsamt Passau die Vorgänge in der Bauaufsichtsbehörde in den letzten Jahren auf das digitale Verfahren vorbereitet. Ein Projektteam aus dem Baumt, der Hauptverwaltung und der Informationstechnologie habe die Einführung gesteuert, erklärt Projektverantwortlicher im Bauamt, Ernst Geislberger-Schießleder. Der erste Schritt dabei war die Umstellung des Bearbeitungsverfahrens im Baumt, wie beispielsweise die technische Prüfung oder die Einholung von Stellungnahmen verschiedener externer Fachstellen auf das digitale Verfahren. Die komplette Aktenführung läuft seit etwa drei Jahren vollständig elektronisch. Das hat den Vorteil, dass Stellungnahmen von Fachstellen seither parallel und nicht nacheinander eingeholt werden können, was die Bearbeitungsdauer in vielen Fällen deutlich verkürzt.
„Zunächst stand die Einführung einer Fachsoftware an, die ein digitales Verfahren überhaupt erst ermöglicht“, blickt Margarethe Resch-Fürst von der Hauptverwaltung zurück. Alle Prozesse mussten angepasst und optimiert werden, ebenso mussten Schnittstellen eingerichtet werden, um eine elektronische Kommunikation mit anderen Fachverfahren, wie zum Beispiel Buchhaltungssoftware, Geoinformationssysteme oder dem Eigentümerverzeichnis des Grundbuchamts zu ermöglichen. „Wir haben uns dabei von den Spezialisten unseres Softwareanbieters unterstützen lassen“, berichtete Resch-Fürst. „Der Anbieter hat die Software genau nach unseren Anforderungen immer wieder angepasst.“ Denn das Landratsamt Passau war eine der ersten Behörden in Bayern, die das digitale Baugenehmigungsverfahren eingeführt haben.
Doch was ändert sich nun zum 1. April? Ein weiterer Schritt des Baugenehmigungsverfahrens kann nun digital erfolgen. Die Einreichung der Anträge mit allen Unterlagen funktioniert dann über ein Onlineformular mit Eingabeunterstützung. „Damit werden erforderliche Unterlagen gleich bei der Antragstellung automatisiert gefordert. Das wird künftig dafür sorgen, dass Bauanträge schon bei der Einreichung vollständig sind und von uns in diesen Fällen seltener Unterlagen nachgefordert werden müssen“, sagt Petra Harant, Abteilungsleiterin des Bauamtes am Landratsamt. Eine Antragstellung in Papierform ist aber weiterhin möglich. Wichtigste Änderung: Anträge müssen künftig direkt beim Landratsamt eingereicht werden. Nur wenige Papieranträge werden künftig noch bei der Gemeinde eingereicht, wie isolierte Befreiungen, Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, Genehmigungsfreisteller, Anzeigen von Beseitigungen und Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen innerhalb eines Bebauungsplans. Die digitalen Einreichungen erfolgen ausnahmslos über das Landratsamt. Die Gemeinde wird dann informiert und deren Einvernehmen eingeholt. Was sich nicht ändert: Die Kommunen sind nach wie vor erster Ansprechpartner zur Beratung für Bauherren oder Planer. Weil bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschrift verzichtet wird, muss der Einreicher über eine sogenannte Bayern-ID zur Legitimation verfügen.
Wie bisher schon erhalten Bauherren mit der Eingangsbestätigung einen Zugang zum entsprechenden Online-Portal des Landratsamtes, wo diese sich jederzeit über den aktuellen Verfahrensstand ihres Antrags informieren können.
Landrat Raimund Kneidinger zeigt sich erfreut über diesen weiteren wichtigen Schritt der Verwaltungsdigitalisierung. „Wir haben bei uns im Haus frühzeitig die Voraussetzungen für das digitale Baugenehmigungsverfahren geschaffen und sind nun mit der Anpassung der gesetzlichen Vorgaben zur Einreichung von Bauanträgen in der Lage, das Verfahren voll digital durchzuführen.“ Nur den Genehmigungsbescheid erhalten Bauherren künftig noch in Papierform. Eine digitale Übermittlung lassen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben noch nicht zu. Hier wünscht sich der Passauer Landrat eine zügige Lösung, um den digitalen Vorsprung nicht auszubremsen.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Mittlerweile haben schon 41 Städte und Landratsämter in Bayern den digitalen Bauantrag eingeführt, bei 47 weiteren läuft der Probebetrieb. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 6.000 digitale Anträge eingereicht worden.“
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum digitalen Bauantrag und was sich ab 1. April ändert sind unter www.landkreis-passau.de zusammengefasst. Der entsprechende Zugang zur Online-Antragstellung wird ab 1. April unter www.landkreis-passau.de/digitaler-bauantrag freigeschaltet.