Ehrenamtliche Richter gesucht: Neue Amtszeit der Jugendschöffen beginnt 2024
Lkr. Passau. Zum Jahresende 2023 läuft die aktuelle Amtszeit der Jugendschöffen aus. Für die kommende Amtsperiode von 2024 bis einschließlich 2027 werden demnächst die neuen Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Passau sowie für die Jugendkammer am Landgericht Passau gewählt.
Jugendschöffen wirken ehrenamtlich an Jugendstrafverfahren mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter aus.
Als Jugendschöffe kann gewählt werden, wer zum Beginn der Amtszeit mindestens 25 aber nicht älter als 69 Jahre ist und im Landkreis Passau wohnt. Die Bewerber sollten Erfahrungen und Befähigungen im Bereich der Erziehung haben. Es ist allerdings nicht zwingende Voraussetzung, Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe zu sein, wie zum Beispiel Lehrer oder Erzieher. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.
Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft oder die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung nicht für das Amt geeignet sind, können das Amt eines Schöffen nicht bekleiden. Ebenso scheiden Personen aus, die aufgrund richterlicher Anordnung in ihrem Vermögen beschränkt sind oder berufsmäßige Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft sowie Notare und Rechtsanwälte.
Interessenten für dieses Ehrenamt können sich noch bis 15. Februar in ihrer Heimatgemeinde in eine Vorschlagsliste eintragen lassen. Nach einer Eignungsprüfung des Kreisjugendamtes und einer Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau, werden dem Amtsgericht einige Personen als Schöffen vorgeschlagen. Dort entscheidet ein unabhängiger Wahlausschuss, welche Personen für die kommende Wahlperiode als Jugendschöffen bestellt werden.