Erreichbarkeitszeiten am Landratsamt neu festgelegt
Lkr. Passau. Auch bedingt durch die Corona-Pandemie mussten die Regelungen für den Besucherverkehr am Landratsamt Passau in den letzten beiden Jahren mehrfach angepasst werden. Einige Regelungen aus dieser Zeit haben sich bewährt, deshalb hat das Landratsamt Passau diese nun ab Oktober fest in den Dienstbetrieb integriert.
Dazu gehört vor allem das Angebot flexibler Terminvereinbarungen für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Rahmenarbeitszeiten der Beschäftigten zum Teil auch vor 7.30 Uhr und nach 16 Uhr, was für hohe Standards beim Bürgerservice sorgt. Um diese Servicezeiten im Bereich des Besucherverkehrs anbieten zu können, gilt wie bisher das Erfordernis einer Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen. Zur Terminvereinbarung oder für Angelegenheiten, die auch ohne persönliche Vorsprache erledigt werden können, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Sachgebieten und Fachbereichen künftig montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch und per Mail erreichbar.
Unverändert gelten weiterhin die Regelungen und Öffnungszeiten für die Zulassungsstellen im Landkreis Passau. Hier ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend erforderlich, es besteht aber die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung.
Zudem werden auch in nächster Zeit die Online-Angebote Schritt für Schritt weiter ausgebaut. Viele Anliegen und Behördengänge lassen sich bereits jetzt über das Bürgerserviceportal bequem von zu Hause aus erledigen. An der Erweiterung dieser Dienste arbeitet das Landratsamt Passau stetig. Der Zugang zum Bürgerserviceportal ist über www.landkreis-passau.de/buergerserviceportal möglich.