Führerscheinumtausch: Endspurt für die erste Umtausch-Gruppe
Lkr. Passau. Damit künftig EU-weit alle Führerscheindokumente einheitlich und vor allem fälschungssicher sind, hat der Bund Anfang 2019 einen stufenweisen Pflichtumtausch von sog. Alten Führerscheinen beschlossen. Damit sollen Fälschungen und Missbrauch von Fahrerlaubnisdokumenten verhindert werden. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.
In den kommenden Jahren sind dabei zuerst vor 01. Januar 1999 ausgestellte, graue, weiße oder rosa Papierführerscheine umzutauschen. Bis 19. Juli 2022 müssen Papierführerscheininhaber, die 1953-1958 geboren sind ihr Fahrerlaubnisdokument umgetauscht haben. Laut Günther Ammerl, Leiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Passau sind aus dieser Altersgruppe noch knapp 1.000 umtauschpflichte Führerscheine im Umlauf, etwa 5.000 Personen haben ihren Führerschein bereits getauscht. Bis 19. Januar 2023 sind außerdem die Geburtenjahrgänge 1959-1964 zum Umtausch ihres Papierführerscheins an der Reihe. Aus dieser Altersgruppe sind rund 3.000 von 6.000 bis 7.000 Umschreibungen abgeschlossen. Ammerl rät, so früh wie möglich den entsprechenden Umtauschantrag zu stellen. Denn zum Ende der Umtauschfristen könne es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Der Führerscheinumtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung (Ausnahmen können für LKW- oder Omnibusführerscheine gelten). Aber der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der entsprechenden Fristen weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Bei veralteten LKW- oder Busführerscheinen kann sogar eine Straftat vorliegen. Außerdem können im Ausland Probleme auftreten, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist bei Kontrollen ein alter Führerschein vorgelegt wird.
Benötigt werden neben einem aktuellen biometrischen Passbild ein Antragsformular (online oder auf Anfrage postalisch bei der Führerscheinstelle erhältlich). Informationen zur Antragstellung können der Homepage des Landkreises Passau (www.landkreis-passau.de) unter der Rubrik „Häufig nachgefragt“ entnommen werden.
Die Kosten für das Verfahren betragen 30,30 EUR (inkl. Direktversand) zuzüglich der Kosten für das Passbild. Um insbesondere Daten und Lichtbilder auf den neuen Führerscheinen aktuell zu halten, ist die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre begrenzt.