Gesundheitsamt beklagt: Falsche Angaben bei Kontaktpersonenermittlung erschweren Arbeit
Passau. Eine zuverlässige und richtige Kontaktpersonenermittlung hat sich als eines der wirksamsten Mittel im Kampf gegen Corona und zur Unterbrechung von Infektionsketten bewährt. Dabei ist das Gesundheitsamt auf die Zusammenarbeit und Mitwirkung der Corona-Infizierten und deren Kontaktpersonen angewiesen, um die Relevanz von Kontakten einzelner Personen zueinander richtig einzuschätzen und dann Tests und Quarantänemaßnahmen anordnen zu können. In den letzten Tagen musste das Gesundheitsamt aber immer wieder feststellen, dass Infizierte und deren Kontaktpersonen falsche Angaben zur Dauer von Kontakten und angeblich eingehaltenen Abständen gemacht haben. Oft stellt sich dann Tage später durch weitere Ermittlungen oder neue Infektionsfälle heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, um Quarantäneanordnungen zu umgehen.
„Das erschwert unsere Arbeit unglaublich und es geht wertvolle Zeit verloren,“ sagt Gabriele Bareuther, die Leiterin des Passauer Gesundheitsamtes. So könnten sich Infektionsketten unentdeckt fortsetzen und zu größeren Ausbruchsgeschehen führen. Gleiches gelte, wenn mögliche Kontaktpersonen komplett verschwiegen werden.
Dabei sind Betroffene gesetzlich zur Mitwirkung bei den Ermittlungen des Gesundheitsamtes verpflichtet. Wer unvollständige oder nicht wahrheitsgemäße Angaben macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Infektionsschutzgesetz sieht dafür einen Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 Euro vor.
Sorgen bereitet dem Gesundheitsamt auch, dass zunehmend Quarantäneanordnungen nicht eingehalten werden. Stichprobenartige Kontrollen und die Rückmeldungen des mobilen Abstrichteams des Gesundheitsamtes haben dies ergeben. Zwar handelt es sich um wenige Einzelfälle, dennoch ist der Trend besorgniserregend. Das Ordnungsamt des Landratsamtes Passau wird die Einhaltung der Anordnungen und entsprechende Verstöße nun verstärkt kontrollieren und ahnden.
„Natürlich ist die häusliche Quarantäne für Betroffene belastend. Hier sollte aber vor allem der Solidaritätsgedanke im Mittelpunkt stehen. Denn schließlich schützt man durch die Einhaltung der Quarantäne auch das persönliche und familiäre Umfeld und unter Umständen nahestehende Personen der Risikogruppe,“ so die Gesundheitsamtsleiterin. Besonders bei jungen Patienten verlaufe eine Infektion in vielen Fällen harmlos und symptomfrei, das mindere aber nicht das Übertragungsrisiko auf andere Menschen, so Bareuther. „Auch leichte grippeähnliche Symptome wie Husten oder Schnupfen können durch Corona ausgelöst werden und bedürfen unbedingt der Abklärung durch einen Corona-Test.“ Wichtig dabei: „Auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses sollte man seine persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum einschränken.“