Gesundheitsamt Passau setzt verstärkt auf Online-Kontaktverfolgung

23. Februar 2022: Automatisierte Benachrichtigung und Datenerfassung ermöglicht schnellere Kontaktaufnahme - Handynummer oder E-Mail-Adresse sollen bei der Testung angegeben werden
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Lkr. Passau. Das Passauer Gesundheitsamt setzt künftig verstärkt auf eine automatisierte Online-Kontaktverfolgung. Dies soll bei den derzeit relativ hohen Fallzahlen das Verfahren vereinfachen und die Kontaktaufnahme zu den Betroffenen beschleunigen. Das Passauer Gesundheitsamt ist derzeit eines von etwa 30 Gesundheitsämtern bundesweit, die eine Online-Kontaktverfolgung einsetzen.

Bisher wurden Betroffene überwiegend telefonisch kontaktiert und deren Daten aufgenommen. Ab sofort ist dies auch über ein Online-Portal möglich, die angegebenen Daten fließen direkt in die entsprechende Software des Gesundheitsamtes ein. Voraussetzung: Auf dem Laborbefund muss eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angegeben sein, an die das Gesundheitsamt per Mail oder SMS den personalisierten Zugangslink zum Online-Portal versenden kann. Mail-Adresse oder Handynummer müssen also bereits bei der Abstrichnahme zum PCR-Test angegeben werden. Dazu bittet das Gesundheitsamt sowohl Betroffene als auch die Teststellen um Mitwirkung, die entsprechenden Daten abzugeben bzw. zu erfassen.

„Natürlich funktioniert das nicht in allen Fällen. Betroffene ohne Internetzugang kontaktieren wir nach wie vor telefonisch,“ so Gesundheitsamtsleiterin Gabriele Bareuther. Insgesamt könne aber durch die selbstständige Datenerfassung durch die Betroffenen viel Zeit gespart werden. „Die Kontaktaufnahme kann zügiger erfolgen und auch für die Beantwortung individueller Fragen Betroffener ist dadurch schneller Zeit,“ ergänzt die Amtsärztin. Denn nicht nur die erstmalige Erfassung aller relevanten Daten erfolgt über die Online-Plattform. Auch das Symptomtagebuch kann online ausgefüllt werden.

So funktioniert die Online-Kontaktverfolgung:

Dem Gesundheitsamt werden positive PCR-Testergebnisse von den Labordienstleistern übermittelt und werden dann in das System des Gesundheitsamtes eingespeist. Ist auf dem Labormeldebogen eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angegeben, verschickt das Gesundheitsamt einen persönlichen Zugangslink zum Online-Portal „Climedo“. Dort erhalten Betroffene alle für sie und die Quarantäne oder Isolation relevanten Informationen und können die vom Gesundheitsamt benötigten Daten eintragen, die nach Abschluss der Eingabe an die Behörde übermittelt werden. Außerdem erhalten Betroffene Informationen dazu, wann ihre Absonderung endet bzw. unter welchen Bedingungen und ab wann ein Freitesten möglich ist. Ab dem zweiten Tag bis zum regulären Ende ihrer Quarantäne oder Isolation erhalten Betroffene jeweils einen weiteren Link zum persönlichen Symptomtagebuch. Diese Nachricht wird aus technischen Gründen auch noch übermittelt, wenn sich Betroffene bereits freigetestet haben. Das Tagebuch muss dann aber nicht mehr ausgefüllt werden. Bei Problemen steht den Betroffenen auch weiterhin der Kontakt per Telefon oder E-Mail zum Gesundheitsamt offen. Wichtig zu wissen: Betroffene, die per E-Mail oder SMS zur Übermittlung ihrer Daten an das Gesundheitsamt über das Online-Portal aufgefordert werden, sind grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Auch ein Quarantänebescheid, der u.a. zur Bestätigung beim Arbeitgeber dient, kann ohne die vollständige Dateneingabe nicht zeitnah erstellt werden.