„Haarbacher Erklärung“ hatte Erfolg: Erdverkabelung ist jetzt eine Option
Haarbach/Passau. Mit einer Resolution der Landkreise Passau und Rottal-Inn als Rückenwind gelang es jetzt Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, den Weg für eine teilweise Erdverkabelung der geplanten 380-kV-Leitung zwischen Pirach und Pleinting frei zu machen. Diese Forderung hatte Landrat Franz Meyer auch beim Besuch Aiwangers im Frühjahr nochmals zum Ausdruck gebracht.
Bisher beschränkten sich die Planungen ausschließlich auf eine Freileitung. Um auch die Möglichkeit einer Erdverkabelung prüfen zu lassen, hatten sich die Landräte der Landkreise Rottal-Inn und Passau, Michael Fahmüller und Franz Meyer zusammen mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden mit einer Resolution an Bundestag und Bundesregierung gewandt. Weil man sich dazu in Haarbach getroffen hatte, erhielt die Botschaft nach Berlin den Namen „Haarbacher Erklärung“.
Nach einer Mitteilung der „Taskforce Netzausbau Bayern“ des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie konnte von „Staatsminister Hubert Aiwanger im Rahmen von Verhandlungen mit dem Bund zu umstrittenen Netzausbauprojekten in Bayern erreicht werden, dass für das noch am Anfang stehende Projekt des Ersatzneubaus der 380 – KV – Leitung Pirach – Pleinting zumindest eine abschnittsweise Erdverkabelung ermöglicht werden soll.“ Landrat Franz Meyer wertet diesen Erfolg der „Haarbacher Erklärung“ als Zeichen, wie wirkungsvoll eine „Region wirken kann, die sich einig zeigt“.
Unterzeichner der Resolution sind neben den beiden Landräten die Bürgermeister der Städte, Märkte und Gemeinden Aidenbach, Aldersbach, Beutelsbach, Haarbach, Vilshofen a.d. Donau, Bad Birnbach, Bayerbach, Simbach am Inn, Stubenberg, Triftern und Wittibreut,
Nach der entsprechenden Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes besteht damit für die Firma TENNET TSO GmbH als Vorhabensträgerin die Möglichkeit, in den Planungs- und Genehmigungsverfahren eine abschnittsweise Erdverkabelung zu prüfen. Forderungen nach einer Erdverkabelung sollten dann im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren eingebracht werden.