Hinweise zum Dienstbetrieb im Landratsamt - Maskenempfehlung und Terminvereinbarung
Die Corona-Pandemie erfordert weiterhin größte Vorsicht im Alltag. Gerade die öffentliche Verwaltung als Teil der kritischen Infrastruktur muss die Erfüllung ihrer Aufgaben so gut als möglich sicherstellen.
Das Landratsamt Passau passt ab Dienstag, 3. Mai 2022 an allen seinen Dienststellen (einschließlich Zulassungsstellen) die Regelungen für den Besucherverkehr an. Als wesentliche Änderung entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Weiterhin gilt eine Maskenempfehlung für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte.
Das Erfordernis einer vorherigen Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen gilt weiterhin, um die Besucherströme zu entzerren. Der Zugang zu den Zulassungsstellen bleibt ohne Terminvereinbarung möglich.
Das Landratsamt Passau ist für alle Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren Sie sich dann einen Termin.