Lebensmittelhygiene und Lebensmittelrecht praxisnah vermittelt
Lkr. Passau. Diversifizierende Betriebe, wie Direktvermarkter, Anbieter von erlebnisorientierten Angeboten wie Urlaub auf dem Bauernhof mit Verpflegungsangebot, Bauernhofgastronomen sowie hauswirtschaftliche Dienstleistungsunternehmer sind mit vielen Herausforderungen bei der Lebensmittelverarbeitung konfrontiert.
Diversifizierung ist ein Sammelbegriff für Einkommenskombinationen – Dienstleistungen oder andere Geschäftsideen –, die auf die Urproduktion aufbauen oder von der Urproduktion unabhängig sind. Mittlerweile ist dies ist keine Ausnahme mehr in der modernen Landwirtschaft.
Dr. Matthias Krause von der Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Passau, referierte auf Einladung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Passau praxisnah und kurzweilig über die unterschiedlichen rechtlichen und hygienischen Anforderungen an landwirtschaftliche Unternehmen in der Diversifizierung auf.
Von Pilz- über Wildvermarktung bis hin zu erlebnisorientierten Angeboten zum Beispiel mit Burger-Abenden - an der Umsetzung in die Praxis waren unterschiedlichste Unternehmerinnen und Unternehmer interessiert. Dr. Matthias Krause konnte neben den fachlichen Informationen auch einiges aus seinem beruflichen Alltag erzählen, was die trockenen Fakten greifbar machte. „Sehr kurzweilig – ich komme nächstes Jahr bestimmt wieder“, gab eine Teilnehmerin der Organisatorin Anna Weichenberger vom AELF Passau abschließend mit auf den Weg.
Das gemeinsame Fazit: Auch wenn viele hygienische und rechtliche Anforderungen auf diversifizierende Betriebe zukommen, kann eine offene Kommunikation mit der Lebensmittelüberwachung sowie dem AELF Passau bei der Umsetzung in die Praxis helfen.