Soforthilfen aufgrund der Hochwasserereignisse 2024

24. Juni 2024: Hier finden Sie alle Formulare und Richtlinien

Der Freistaat Bayerns stellt zur Bewältigung der Folgen der Ende Mai/Anfang Juni 2024 verursachten Hochwasserereignisse Soforthilfen zur Verfügung.

Die Informationen und das Formular für die Soforthilfen
Soforthilferichtlinie finden Sie hier -> Link
„Hausrat/Haushalt“ finden Sie hier -> Link
„Ölschäden an Gebäuden“ finden Sie hier -> Link

Bitte beachten: Die Identifizierung und Antragsberechtigung ist von der Gemeinde im Landkreis Passau, in der der Schaden entstanden ist, zu bestätigen – siehe Ziffer 7. der Antragsformulare.

Die Anträge sind zu unterschreiben und über die jeweilige Gemeinde bis spätestens 31. August 2024 einzureichen.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0851 397 2322 (Hr. Thomas Landbrecht)
oder per Mail an hochwasserhilfe@landkreis-passau.de



Im Fall von Existenzgefährdung können auch Notstandsbeihilfen nach der Härtefondrichtlinie gewährt werden.

Dazu ist ein umfangreiches Antrags- und Prüfverfahren erforderlich.
Das Antragsformular (-> Link) und
den Berechnungsbogen (-> Link) können Sie mit Klick auf die nebenstehenden Links herunterladen.
Die Härtefondsrichtlinie ist hier hinterlegt  -> Link