Über 30.000 Papier-Führerscheine umgetauscht
Umtausch der Papier-Führerscheine aller Fahrerinnen und Fahrer, die 1953 oder später geboren sind: Nach fünf Jahren ist die Aktion nun abgeschlossen, am Sonntag, 19. Januar, lief die Frist aus. Mehr als 30.000 der grauen, weißen oder rosafarbenen „Lappen“ wurden damit im Landkreis durch den modernen EU-Kartenführerschein abgelöst. Der Führerschein aus Papier ist damit auch im Landkreis Passau weitgehend Geschichte.
Die nach Geburtsjahrgängen gestaffelte Umtauschaktion lief völlig problemlos, so die Bilanz von Günther Ammerl, Leiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Passau. Allerdings erlebte er und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meist einen Ansturm der „Zögerer“ zum Ende der jeweiligen Frist. So erreichten das Landratsamt in dieser Woche 150 und mehr Anträge pro Tag. Schonfrist haben jetzt nur noch Papierführerschein-Besitzer, die vor 1953 geboren sind. Sie können sich allerdings bis 2033 Zeit lassen. Ziel der Aktion ist es, dass künftig EU-weit alle Führerscheindokumente einheitlich und vor allem fälschungssicher sind. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch soll sichergestellt werden, dass der Umtausch bis Januar 2033 komplett abgeschlossen ist.
Nach den Papier-Dokumenten sind jetzt die älteren Kartenführerscheine dran. Hier gelten die Ausstellungsjahre. Karten, die von 1999 bis 2001 ausgegeben wurden, müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Dann folgen auch hier Schritt für Schritt die späteren Ausstellungsjahre. Eine detaillierte Übersicht, wann welches Ausgabejahr an der Reihe ist, kann auf www.landkreis-passau.de nachgelesen werden.
Für alle, die noch keinen EU-Kartenführerschein haben: Der Führerscheinumtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung (Ausnahmen können für LKW- oder Omnibus-Führerscheine gelten). Aber der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der entsprechenden Fristen weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Bei veralteten LKW- oder Busführerscheinen kann sogar eine Straftat vorliegen. Außerdem können im Ausland Probleme auftreten, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist bei Kontrollen ein alter Führerschein vorgelegt wird.
Am Einfachsten kann der Umtausch über den Postweg erfolgen. Dazu muss der entsprechende Antrag (hier) ausgefüllt werden. Dieser wird dann zusammen mit dem alten Führerschein, einem biometrischen Passbild und einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an die Führerscheinstelle geschickt. Den alten Führerschein schickt das Landratsamt dann innerhalb weniger Tage mit befristeter Gültigkeit und einer Gebührenrechnung über 31,50 Euro zurück. Der neue Führerschein wird nach Zahlungseingang bestellt und dann innerhalb von etwa zwei Wochen direkt von der Bundesdruckerei zum Antragsteller nach Hause geliefert. Um Daten und Lichtbilder auf den neuen Führerscheinen aktuell zu halten, ist die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre begrenzt. Eine persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist dadurch nicht erforderlich. Nur wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen alten Führerschein verloren hat, ist ein persönlicher Termin bei der Führerscheinstelle in Salzweg nötig.