Vogelgrippe erreicht die Region

05. Mai 2023: Vorsorglicher Hinweis: Nach bestätigten Funden müssen Geflügelhalter mit baldiger Aufstallungspflicht rechnen
Symbolbild

Nach vermehrten Funden mit Geflügelpest(HPAI)  infizierter Vögel bittet das Veterinäramt vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten. Diese wird bei weiteren Funden HPAI-positiver Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich sein.

Bereits in der letzten Woche wurden im Bereich Egglfing am Inn mehr als 40 tote Möwen entdeckt. Die Untersuchung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat jetzt das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Die amtliche Feststellung durch das zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus.

Derzeit kommt es auch in den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing zu verstärkten Funden bei Wildvögeln, insbesondere bei Möwen. Das Wichtigste ist jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügel zu vermeiden. Die Geflügelpest verursacht bei Vögeln massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere. Es ist sehr wichtig, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel so sicher wie möglich zu vermeiden.   

Aufgrund des Seuchengeschehens in der Wildvogelpopulation besteht daher in den nächsten Tagen und Wochen eine akute Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel im Landkreis Passau und der Stadt Passau.

Bei Möwen handelt es sich um gute Flugvögel, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie im frisch infizierten Zustand und bevor sie Krankheitssymptome aufweisen oder aufgrund der Krankheit geschwächt sind, noch viele Kilometer fliegen können und dadurch mit infizierten Ausscheidungen andere Wildvögel und im freien gehaltene Vögel infizieren können.

Bereits im Oktober und November 2022 wurden im Landkreis Passau u.a. verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest per Allgemeinverfügungen angeordnet. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um das Nutzgeflügel so gut wie möglich zu schützen.

Des Weiteren gilt im Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (außer Singvögel) sowie ein Ausstellungsverbot.

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen können auf der Homepage des Landratsamtes (Verfügung I und Verfügung II) eingesehen werden.

Grundsätzlich ist das Vogelgrippevirus nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand haben sich Menschen bislang nur durch den intensiven, direkten Kontakt mit erkranktem oder verendetem Geflügel bzw. mit dessen Ausscheidungen infiziert. Menschen sollten Handschuhe tragen, wenn sie kranke oder tote Vögel anfassen, und sich danach gründlich die Hände waschen. Insbesondere ist es wichtig, die Schuhe rechtzeitig zu reinigen, da mit dem Kot erkrankter Wildvögel das Virus mit nach Hause in eigene Geflügelbestände übertragen werden kann. Auch der Kontakt von Haustieren (Hunde, Katzen) zu toten Wildvögeln sollte unterbunden werden.

Das Virus ist in erster Linie als Tierseuchenerreger zu betrachten. Ein Risiko für Menschen, sich in Badegewässern oder beim Sonnenbaden an deren Ufern zu infizieren, hält das Bundesinstitut für Risikobewertung für unwahrscheinlich.