Wahl des ersten Bürgermeisters in der Marktgemeinde Untergriesbach
Passau. Die Amtszeit des amtierenden ersten Bürgermeisters der Marktgemeinde Untergriesbach endet im April 2024. Nach den kommunalrechtlichen Vorgaben ist deshalb durch die Rechtsaufsichtsbehörde ein Wahltermin zu bestimmen, der innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit des ersten Bürgermeisters liegen soll.
Das Landratsamt Passau hat den Termin für die Neuwahl des ersten Bürgermeisters im Markt Untergriesbach auf Sonntag, 03. März 2024 und für eine mögliche Stichwahl auf Sonntag,
17. März 2024 festgesetzt. Wahlvorschläge können damit bis spätestens Donnerstag, 11. Januar 2024, 18:00 Uhr (52. Tag vor der Wahl) bei der Wahlleitung eingereicht werden. Über Details hierzu informiert der Markt Untergriesbach gesondert in eigener Zuständigkeit.
Die Amtszeit des oder der neu zu wählenden ersten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin beträgt sechs Jahre. Eine Harmonisierung (Verlängerung oder Verkürzung der Amtszeit) mit der Wahlzeit des Marktgemeinderates tritt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht ein.