Wahl des ersten Bürgermeisters oder der ersten Bürgermeisterin in der Gemeinde Thyrnau

02. Januar 2025: Festsetzung des Termins für die Neuwahl
Symbolbild Stimmzettel Bürgermeisterwahl

Lkr. Passau. Die Amtszeit des amtierenden ersten Bürgermeisters der Gemeinde Thyrnau endet mit Ablauf des 31.03.2025. Nach den kommunalrechtlichen Vorgaben ist deshalb durch die Rechtsaufsichtsbehörde ein Wahltermin zu bestimmen, der innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit des ersten Bürgermeisters liegen soll.

Das Landratsamt Passau hat den Termin für die Neuwahl des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Thyrnau auf Sonntag, 16. März 2025 und für eine mögliche Stichwahl auf Sonntag, 30. März 2025 festgesetzt. Wahlvorschläge können damit bis spätestens Donnerstag, 23. Januar 2025, 18:00 Uhr (52. Tag vor der Wahl) bei der Wahlleitung eingereicht werden. Über Details hierzu informiert die Gemeinde Thyrnau gesondert in eigener Zuständigkeit.

Eine Harmonisierung mit der Wahlzeit des Gemeinderates tritt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein. Dies bedeutet, dass sich die Amtszeit des neu zu wählenden ersten Bürgermeisters bzw. der neu zu wählenden ersten Bürgermeisterin über die Regelamtszeit von sechs Jahren hinaus zugleich auf die gesamte folgende allgemeine Wahlzeit des Gemeinderats (2026-2032) erstreckt.

Tranzparenzhinweis: In der ursprünglichen Fassung war angegeben, dass keine sog. Harmonisierung eintritt. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen und wurde entsprechend korrigiert.