Wohngeldreform erfordert angepasste Sprechzeiten
Lkr. Passau. Die umfangreiche Wohngeldreform, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist, sorgt immer noch für hohe Antragszahlen auf die staatliche Unterstützung. Trotz der bereits erfolgten personellen Aufstockung, kommt es immer noch zu längeren Bearbeitungszeiten, als gewöhnlich. Um Wohngeldberechtigten möglichst schnell mit dieser staatlichen Unterstützungsleistung helfen zu können, werden die Nachmittage von den Beschäftigten der Wohngeldstelle künftig ausschließlich zur Antragsbearbeitung genutzt.
Diese Änderung tritt bereits ab nächsten Montag, 5. August in Kraft und soll zunächst bis Ende des Jahres gelten. Bis zum Jahreswechsel soll dann weiteres zusätzliches Personal zur Verfügung stehen und eingearbeitet sein, um wieder einen normalen Betrieb gewährleisten können.
„Menschen, die sich mit einem Wohngeldantrag an uns wenden, brauchen schnelle Hilfe. Und diesem Hilfebedarf wollen wir nun kurzfristig mit eigenen Zeiten für die Antragsbearbeitung gerecht werden,“ so Landrat Raimund Kneidinger. Gleichzeitig wolle der Landkreis Passau aber auch nach wie vor seinen Beratungsauftrag für Wohngeldberechtigte erfüllen. Mittel- bis langfristig können die gestiegenen Anforderungen durch die Wohngeldreform nur durch eine weitere personelle Stärkung der Wohngeldstelle kompensiert werden. Deshalb sei die nun zum Montag greifende Maßnahme auch nur eine Übergangslösung, betont der Landrat.
Konkret gilt ab Montag, 5. August bis zum Jahresende folgende Regelung: Die Nachmittage dienen ausschließlich der Bearbeitung von Anträgen. Im Gegenzug müssen dafür aber die Beratungszeiten eingeschränkt werden. Dafür stehen die Beschäftigten der Wohngeldstelle dann immer vormittags zur Verfügung. Nachmittags ist die Wohngeldstelle bis zum Jahresende nicht für telefonische oder persönliche Vorsprachen erreichbar.
Als zusätzlichen Service für Antragsteller hat das Landratsamt Passau sein Infoangebot erweitert. Unter www.landkreis-passau.de/wohngeld finden sich Antworten auf häufige Fragen und der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Damit kann vorab schon der persönliche Anspruch auf Wohngeld geprüft werden.