Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss erhält von den Notaren und Gerichten Kopien von allen Kauf- und Erbbaurechtsurkunden sowie Beschlüsse über Zwangsversteigerungen von Grundstücken. Sämtliche Urkunden werden in der Kaufpreissammlung erfasst. Ergänzt werden diese Informationen um Informationen aus den Fragebögen, welche den Käufern vom Gutachterausschuss zugesendet werden.
Sofern anlässlich einer Wertermittlung ein berechtigtes Interesse besteht und eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung für die Wertermittlung notwendig ist, erfolgt eine anonymisierte Auskunft.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind gebührenpflichtig und werden auf schriftlichen Antrag erteilt.
Landratsamt Passau Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr