Gleichstellungsstelle Landratsamt Passau
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, - Art. 3, Abs.2, Grundgesetz -
Aufgabe der Gleichstellungsstelle innerhalb des Landratsamtes:
Hinwirkung auf die Einhaltung und Umsetzung des bayerischen Gleichstellungsgesetzes, insbesondere:
• den Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen anzugleichen
• die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu verbessern.
Gesetzliche Grundlagen
• Art. 3 Grundgesetz
• Art. 118 Bayerische Verfassung
• Bayerisches Gleichstellungsgesetz
- 2016 Häusliche Gewalt - Flyer arabisch
- 2016 Häusliche Gewalt - Flyer dari
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- Gleichstellung - Bessere Vereinbarkeit von Familie Pflege und Beruf
- Väterreport 20232023
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hager,
Patrizia
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+49 851 397-2466 | +49 851 397-902466 | E.46 | patrizia.hager@landkreis-passau.de | |
Kontakt
Zimmer: E.46
Telefon: +49 851 397-2466
Handy: +49 160 98157355
Fax: +49 851 397-902466
Funktionen dieser Person
Fachbereichsleiterin:
Gleichstellungsstelle Landratsamt Passau
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Landratsamt Passau SG 22
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr