Innerbehördliche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht-binären Personen
- Mitwirkung am Gleichstellungskonzept
- Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes
- Überwachung des Vollzugs des Gleichstellungskonzeptes
- Beratung von Bediensteten in gleichstellungsrelevanten Fragen
- Beratende Teilnahme an Sitzungen beschließender Ausschüsse, die zur Gleichstellung beitragen
Landratsamt Passau SG 22
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr