Staatliche Wohnungsbauförderung – Neubau, Zweiterwerb, Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum insbesondere durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse.

I. Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Die Förderung besteht aus einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern.
Der Zinssatz des Darlehens beträgt für die ersten 15 Jahre der Laufzeit 0,5 v. H. jährlich.
Gefördert werden der Bau, der Ersterwerb von neu geschaffenem Wohnraum und auch der Zweiterwerb.


II. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen zum Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum. Dieses Förderprogramm kann auch mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm kombiniert werden.

III. Förderung von behindertengerechten Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum

Damit behinderte und pflegebedürftige Menschen in ihrer Wohnung bleiben können, werden die nötigen Umbaumaßnahmen mit einem leistungsfreien Darlehen bis zu 10.000 EURO gefördert werden. Für dieses Darlehen müssen weder Zins noch Tilgungsraten gezahlt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die geförderte Wohnung mindestens fünf Jahre entsprechend durch den behinderten Menschen belegt ist.

Die Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn (Baubeginn bzw. Abschluss des notariellen Kaufvertrages, Auftragsvergabe …) gestellt werden.

Ansprechpartner

Neubau/Zweiterwerb:
Buchstaben A–K: Frau Bloch B.
Buchstaben L-Z: Fr. Weidinger S.
Technische Bearbeitung: Hr. Gubisch

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung:
Buchstaben A-K: Frau Bloch B.
Buchstaben L-Z: Frau Globisch
Technische Bearbeitung: Hr. Gubisch
Technische Bearbeitung: Hr. Hartl M.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Bloch, Beatrix
+49 851 397-6296 +49 851 397 906296 1.42
Kontakt
Zimmer: 1.42
Telefon: +49 851 397-6296
Fax: +49 851 397 906296
Anschrift
94121 Salzweg
Globisch, Nicole
+49 851 397 6332 +49 851 397 906332 1.61
Kontakt
Zimmer: 1.61
Telefon: +49 851 397 6332
Fax: +49 851 397 906332
Anschrift
94121 Salzweg
Gubisch, Armin
+49 851 397-7258 +49 851 397 907258 1.60
Kontakt
Zimmer: 1.60
Telefon: +49 851 397-7258
Handy: +49 151 12053542
Fax: +49 851 397 907258
Anschrift
94121 Salzweg
Hartl, Michael
+49 851 397-7422 +49 851 397 907422 E.34
Kontakt
Zimmer: E.34
Telefon: +49 851 397-7422
Handy: +49 160 972 639 36
Fax: +49 851 397 907422
Anschrift
94121 Salzweg
Weidinger, Simone
+49 851 397-6486 +49 851 397 906486 1. 42
Kontakt
Zimmer: 1. 42
Telefon: +49 851 397-6486
Fax: +49 851 397 906486
Anschrift
94121 Salzweg

Landratsamt Passau SG 63

AdresseLandratsamt Passau SG 63
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397 0
Fax: +49 851 397 2894
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr