Hilfe zur Pflege
Hilfen bei stationärer Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen, bei Tages- und Nachtpflege sowie seit 01.01.2019 auch alle ambulanten Leistungen im Rahmen der Hilfe zu Pflege (Kap. 6 SGB XII) werden durch die Bezirke erbracht.
Benötigt jemand neben der Hilfe zur Pflege Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfen zur Gesundheit, dann sind die Bezirke seit 01.01.2019 auch für diese Leistungen zuständig.
Ihre Fragen und Anträge richten Sie bitte an:
www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/
Bezirk Niederbayern - Sozialverwaltung
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