Individuelle Erziehungshilfen, ambulante Hilfe
Individuelle ambulante Erziehungshilfe. Unter dieser Hilfe werden notwendige, zumeist ganz kurzfristig angebahnte ambulante Hilfen erbracht, die keiner anderen Hilfeart eindeutig zugeordnet werden können. Es wird versucht, sofern notwendig, nach einer ersten Klärungsphase eine Hilfe gem. §§ 27, 30- 35a SGB VIII einzuleiten.
Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr