Kinder- und Jugendschutz
Der Jugendschutz ist eine originäre Aufgabe des Jugendamtes.
Jugendschutz untergliedert sich in die Aufgaben des strukturellen/erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11-14 SGB VIII) sowie des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes (§ 28 JuSchG i. V. m. Art. 55 AGSG).
Der strukturelle und erzieherische Kinder- und Jugendschutz wird im Landkreis Passau unter anderem durch das staatliche Gesundheitsamt, dem Kreisjugendring sowie dem Kreisjugendamt wahrgenommen.
Durch verschiedene Angebote und Veranstaltungen sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sich zu kritik- und entscheidungsfähigen jungen Menschen zu entwickeln, die für sich und andere Verantwortung übernehmen.
Die Aufgabe des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes wird vom Kreisjugendamt Passau wahrgenommen. Das Jugendschutzgesetz will die Eltern dabei unterstützen, Gefährdungen und gefährdende Einflüsse von ihren Kindern fernzuhalten.
Das Jugendschutzgesetz beinhaltet unter anderem Vorschriften über den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Kinos, Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und Vereinsfesten. Außerdem beinhaltet es Altersgrenzen bezüglich des Alkoholkonsums und des Rauchens in der Öffentlichkeit.
Zuständige Sachbearbeiter:
Herr M. Berger
Tel.: 0851/397-3604
Fax: 0851/397-903604
EMail: jugendschutz@landkreis-passau.de
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Eltern im Netz
Eltern im Netz wendet sich an Mütter, Väter und alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben. Eltern im Netz informiert und beantwortet Fragen rund um Erziehung und Familie.
- Gesundheitsamt im Landkreis Passau
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Kinder- und Jugendschutz
Übersichtstabelle Jugendschutz, Aufenthalte und Aufenthaltszeiten
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Kinder- und Jugendschutz
MuttiZettel - Erziehungsbeauftragte Person
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Kinder- und Jugendschutz
MuttiZettel (Übertragung der Aufsichtspflicht)
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Kinder- und Jugendschutz
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
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Klare Sache- Informationen zum Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutz
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
- Fragebogen Jugendschutz LRA Passau.pdf
Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr