Förderung von gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange dies aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist und sie Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.
Während dieser Zeit wird auch darauf hingewirkt, dass die Mutter bzw. der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt bzw. eine Berufstätigkeit aufnimmt.
Die leiblichen Eltern müssen sich daran grundsätzlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Kostenbeitrag in Höhe der eigenen Ersparnisse für Unterkunft und Verpflegung des Kindes. Zudem werden Kindergeldzahlungen oder Unterhaltsleistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils zur Deckung der Kosten herangezogen.
Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr