Ordnungswidrigkeitenverfahren/Schulzwang
Soweit Schulpflichtige unentschuldigt dem Unterricht an ihrer Schule fernbleiben, kann auf Antrag der Schule Schulzwang durchgeführt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde.
Zuständige Sachbearbeiterin:
Frau Stemplinger
Tel.: 0851/397-691
Fax: 0851/397-90691
EMail: Schulpflicht@landkreis-passau.de
Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr